Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der come in OG
Stand: Februar 2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen der come in OG
Stand: Februar 2022
1. Geltungsbereich
come in bietet seine Dienstleistungen ausschließlich auf Basis der vorliegenden Geschäftsbedingungen unter Ausschluss gegenteiliger Geschäftsbedingungen des Auftraggebers an.
2. Angebotslegung
Bei Vorliegen eines fixen Veranstaltungstermins erstellt come in ein kostenloses Erstangebot. Recherche und Ausarbeitung eines detaillierten Programms werden von come in nach Aufwand verrechnet. Im Fall einer Auftragserteilung erstattet come in die Kosten für Programmrecherche und Ausarbeitung im Rahmen der Endabrechnung zur Gänze. Für den Fall, dass Termin oder Personenzahl nachträglich geändert werden, ist eine neuerliche Recherche und Kalkulation erforderlich, die nach Aufwand in Rechnung gestellt wird.
3. Site Inspection
Eine Site Inspection wird empfohlen, um sicher zu stellen, dass sämtliche Leistungen den Ansprüchen des Auftraggebers entsprechen. Die Kosten für Projektleiter, Unterbringung, Fahrtkosten, Konsumation und Aktivitäten im Rahmen der Site Inspection übernimmt der Auftraggeber. Sofern die Veranstaltung zustande kommt, erstattet come in die Kosten für einen Projektleiter Tag.
4. Reisekosten
Reisekosten für Agenturpersonal und Subunternehmer (Techniker, Künstler, etc.) werden vom Auftraggeber übernommen:
- Unterbringung in Einzelzimmern in Hotels (mindestens 4 Sterne Kategorie)
- 3 Mahlzeiten pro Person und Tag (davon 2 warme Mahlzeiten)
- Innerhalb Europas: Kosten für 1. Klasse Bahn oder amtliches Kilometergeld oder Mietwagen oder Economy-Class Flugtickets sowie die Direktkosten von Mietwagen und anderen Verkehrsmitteln
- Übersee: Business Class Flugtickets sowie die Direktkosten von Mietwagen und anderen Verkehrsmitteln
5. Getränke und Extras
Getränke, sowie vom Auftraggeber während der Veranstaltung kurzfristig bestellte Zusatzleistungen und Extras werden – ebenso wie sämtliche Leistungen gemäß Vertrag – über come in verrechnet. come in stellt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% auf die Gesamtkosten von Getränken, Extras und Zusatzleitungen in Rechnung.
6. Trinkgeld
Trinkgelder sind eine freiwillige Leistung. Ein Trinkgeld in Höhe von 10% der Konsumationskosten ist in Österreich üblich, die Verrechnung des Trinkgelds kann auf Wunsch über come in erfolgen.
7. Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand
Art und Umfang der Dienstleistungen werden im Vertrag und der zugehörigen Kostenaufstellung angeführt, die Auftragserteilung erfolgt schriftlich. Das Vertragsverhältnis besteht ausschließlich zwischen come in und dem Auftraggeber, nicht jedoch zwischen come in und Kunden des Auftraggebers.
8. Beauftragung Dritter
Sofern notwendig befugt come in geeignete Subunternehmer, einzelne Leistungen des Vertragsgegenstands auszuführen. Der Auftraggeber erteilt dazu seine ausdrückliche Zustimmung.
9. Pflichten von come in
come in verpflichtet sich, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
- das geplante Projekt gewissenhaft zu planen und den Auftraggeber zu beraten
- sämtliche Leistungsträger sorgfältig auszuwählen und zu überwachen
- das geplante Projekt in der Realisationsphase zu überwachen und sicherzustellen.
10. Pflichten des Auftraggebers
Wenn es für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages notwendig ist, gibt der Auftraggeber come in fristgerecht entsprechende Informationen und Anweisungen. Der Auftraggeber verständigt gegebenenfalls während der Veranstaltung den Projektleiter von come in unverzüglich bezüglich jeglicher Mängel in der Dienstleistung. Ein Versäumnis derartiger Verständigungen hat keine Auswirkung auf Gewährleistungsansprüche, jedoch bewirkt es ein haftungsausschließendes Mitverschulden des Auftraggebers.
11. Gewährleistung und Haftung
Eventuelle Beschwerden sowie Ersatzansprüche für nicht ordnungsgemäß erbrachte Leistungen sind bis spätestens eine Woche nach Ende der Veranstaltung schriftlich an come in zu richten. Geringfügige Abänderungen der Dienstleistungen berechtigen den Auftraggeber nicht, die Zahlung zu reduzieren und vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber anerkennt, dass die Pflichten der öffentlichen Sicherheit dem Betreiber einer fix bestehenden Anlage (Stadion, Halle, Hotel etc.) obliegen und dass come in daher nicht für Vergütung von Schäden haftet, welche aus einer durch come in organisierten Veranstaltung entstanden sind. Diese Entbindung von der Haftung gilt nicht im Fall von Vorsätzlichkeit oder grober Fahrlässigkeit. Im Falle von geringer Fahrlässigkeit (Außerachtlassung des Maßes an Sorgfalt, das nur außergewöhnlich umsichtige oder vorsichtige Menschen anzuwenden pflegen) ist die Haftung auf jeden Fall ausgeschlossen.
12. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, die Berufs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei zu wahren. Diese Verpflichtung wirkt über die Beendigung des Vertrages hinaus. come in verpflichtet sich, Mitarbeitern und Subunternehmern entsprechende Verpflichtungen aufzuerlegen.
13. Urheberrecht
Alle von come in angebotenen Vorschläge, Ideen und Gedanken im konzeptionellen und kreativen Bereich, egal ob in schriftlicher oder mündlicher Form, sind geistiges Eigentum von come in. Sie unterliegen uneingeschränkt den geltenden österreichischen Urhebergesetzen. Ihre Verwendung, auch von Teilen des Konzepts, bedarf der schriftlichen Genehmigung von come in. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. In Präsentationen verwendete Bilder dienen der Visualisierung und können bei der Umsetzung abweichen und variieren.
14. Bilderrechte
Foto- und Videoaufnahmen von Veranstaltungen werden gegebenenfalls ohne weitere Rückfrage von come in zu Eigenwerbezwecken verwendet. Sofern der Auftraggeber dies nicht vor Veranstaltungsbeginn ausdrücklich in schriftlicher Form untersagt, stimmt er dieser Verwendung zu.
15. Zahlungskonditionen
Die Bezahlung durch den Auftraggeber erfolgt fristgerecht ohne Abzug mittels Überweisung in Euro auf folgendes Konto von come in:
Bank Raiffeisen Landesbank Wien - Konto 07.705.833, BLZ 32000
IBAN AT50 3200 0000 0770 5833, BIC RLNWATWW
Bankgebühren werden zur Gänze vom Auftraggeber übernommen. Die Einhaltung folgender Zahlungstermine ist Voraussetzung für die Leistungserbringung durch come in:
1. Anzahlung: 50% der voraussichtlichen Gesamtkosten bei Auftragserteilung
2. Anzahlung: 40% der voraussichtlichen Gesamtkosten bis 2 Monate vor der Leistungserbringung
Restzahlung: unmittelbar nach der Leistungserbringung bei Erhalt der Endrechnung
16. Rücktritt vom Vertrag
Der Auftraggeber kann vor Beginn der Leistungserbringung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. In einem solchen Fall entschädigt der Auftraggeber come in innerhalb von 10 Tagen ab der schriftlichen Aufforderung durch come in wie folgt:
Für Eigenleistungen von come in gilt: Eigenleistungen werden in jedem Fall entsprechend der bereits erbrachten Leistung verrechnet.
Für Vermittlerleistungen gilt: Es gelten die zwischen Leistungsträger und Kunden direkt vereinbarten Vertragsbedingungen. come in kann weder für dessen Inhalt noch für daraus entstehende Verpflichtungen haftbar gemacht werden.
Für Besorgerleistungen gilt:
Bis 6 Monate vorher: 10% Stornogebühr auf Besorgerleistungen
6 Monate bis 3 Monate vorher: 20% Stornogebühr auf Besorgerleistungen
3 Monate bis 1 Monat vorher: 50% Stornogebühr auf Besorgerleistungen
1 Monat – 2 Wochen vorher: 80% Stornogebühr auf Besorgerleistungen
Innerhalb von 2 Wochen vorher: 100% Stornogebühr auf Besorgerleistungen
17. Vorzeitige Beendigung des Vertrages
Beide Parteien können den Vertrag ohne Einräumung einer Nachfrist auflösen, wenn die Erbringung der Dienstleistungen verhindert, bzw. unverhältnismäßig behindert wird durch höhere Gewalt, durch Einleitung eines Ausgleichs- bzw. Konkursverfahrens gegen die jeweils andere Partei, oder wenn von der Einleitung eines Konkursverfahrens mangels Vermögenswerten zur Deckung der Kosten Abstand genommen wird.
Für sämtliche Leistungen, die von come in oder von Dritten im Namen von come in bis zum Datum der vorzeitigen Beendigung des Vertrages erbracht wurden, hat come in Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß Pkt 16. Beide Parteien können den Vertrag unter Einräumung einer Nachfrist von zwei Wochen beendigen, wenn die jeweils andere Partei mit der Erfüllung ihrer übrigen vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft in Verzug ist.
18. Allgemeine Vertragsbedingungen
Für diesen Vertrag, bzw. für dessen Auslegung gilt ausschließlich österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das Handelsgericht Wien. Um die Rechtssicherheit für beide Parteien sicherzustellen, bedürfen alle Abweichungen von den Bedingungen und Bestimmungen dieses Vertrages, alle Nebenabkommen oder mündlichen Zusagen für ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch come in. Ist, bzw. wird irgendeine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
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